Zahnimplantate neu gedacht: Titan oder Zirkon?
Zahnimplantate ersetzen fehlende Zähne funktionell und ästhetisch und dienen als stabile Basis für Kronen, Brücken oder implantatgetragenen Zahnersatz.
In der modernen Implantologie stehen verschiedene Materialien zur Verfügung. Titan ist seit Jahrzehnten bewährt und aufgrund seiner Stabilität und umfangreichen Langzeiterfahrungen weiterhin der Standard.
Zirkonimplantate aus Hochleistungskeramik bieten eine zusätzliche Möglichkeit. Ihre helle, zahnähnliche Farbe kann besonders im sichtbaren Zahnbereich und bei dünnem Zahnfleisch von Vorteil sein. Sie sind zudem interessant für Patientinnen und Patienten, die eine keramische Versorgung bevorzugen.
In der Praxis am Fronwagplatz bieten wir sowohl Titan- als auch moderne Keramikimplantate an. Welches Material geeignet ist, hängt von der individuellen Situation, den funktionellen Anforderungen, der Ästhetik und den persönlichen Bedürfnissen ab.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht:
«Welches Implantat ist das beste?» – sondern: «Welches Implantat passt am besten zu Ihnen?»
Gerne beraten wir Sie persönlich zu den verschiedenen Möglichkeiten.
Vollständiger Bericht als PDF herunterladen
SRF Live-Chat zu Zahnarztkosten und Steuerabzügen
Im SRF Live-Chat vom 08.03.24 hat Stefan Stauffiger als dipl. Steuerexperte unter anderem folgende Frage beantwortet:
«Dass man die Kosten für den Zahnarzt ebenfalls abziehen kann, war mir neu. Gilt dies nur für grössere Eingriffe oder auch für die jährliche Kontrolle inkl. Dentalhygiene? Ich beginne nach Ostern mit einer grösseren Behandlung und werde dabei zwei Implantate erhalten, die wohl ziemlich teuer werden.»
Stefan Stauffiger:
«Sämtliche notwendigen Gesundheitskosten sind abzugsfähig. Dazu gehören auch regelmässige Kontrolle. Die Höhe der einzelnen Kosten spielt keine Rolle. Bitte beachten Sie aber, dass die ersten 5% des steuerbaren Reineinkommens selbst bezahlt werden müssen. Die selbst bezahlten Gesundheitskosten müssen also eine gewisse Höhe überschreiten. Wenn sie z.B. ein steuerbares Reineinkommen von CHF 50'000 haben, müssen die ersten CHF 2'500 selbst bezahlt werden. Erst wenn die kumulierten Gesundheitskosten höher sind als CHF 2'500 kann der überschiessende Teil abgezogen werden.»